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Neuigkeiten von der Bürgerstiftung Dettingen an der Erms:

14.10.2025 |
Unterstüzung für die Feuerwehr
Auch für eine Feuerwehr ist die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit ein wichtiges Thema. Geht es darum die Bürgerschaft zu informieren oder neue Mitglieder zu gewinnen, so findet dieser …
18.9.2025 |
Spielecke für Dettinger Schülerinnen und Schüler
Gemeinschaftsaktion der Bürgerstiftung und des Fördervereins der Schillerschule rettet Spielecke für Dettinger Schülerinnen und Schüler.
Das Fitnessbarometer 2025 der Kinderturnstiftung BaWü zeigt unter anderem, dass die Zahl der übergewichtigen Kinder zwischen 3 und 10 Jahren auf einen Rekordwert gestiegen ist. "Unsere Kinder sitzen …
6.8.2025 |
Lichtstube unterstützt
Lichtstube unterstützt
Die Bürgerstiftung ließ sich nicht lange bitten als die Anfrage einging: Die Lichtstube bat um finanzielle Unterstützung beim Mobilar für die neu errichtete Terrasse in der Hölderlinstraße 13, im …

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Warum eine Bürgerstiftung?

  • weil man etwas Dauerhaftes hinterlassen möchte und Stiftungsvermögen dauerhaft ungeschmälert erhalten bleibt

  • weil man an die Zukunft und die kommenden Generationen glaubt und diese mitgestalten möchte

  • weil die Kommune bei sinkenden Einnahmen und gleichzeitig steigenden Kosten zukünftig nicht mehr alle Erwartungen voll oder teilweise wird befriedigen können

  • weil aus den Erträgen nachhaltig soziale, kulturelle oder andere gemeinnützige Anliegen gefördert werden

  • weil die Bürgerstiftung ihr Vermögen durch viele, auch kleinere Beträge aufbaut und sie allen die Gelegenheit bietet, Stifterin oder Stifter zu werden.

  • weil man ein erfülltes Leben führt und etwas zurückgeben möchte

  • weil man Steuern spart, indem man Gutes tut

So unterstützen Sie

  • mit Spenden und Zustiftungen (Bar- oder Sachwerte wie Immobilien, Wertpapiere, Unternehmensanteile, etwa Aktien, oder auch Grundstücke) in beliebiger Höhe

  • durch einen regelmäßigen Förderbeitrag

  • durch Ihre Zustiftung ab 50 Euro (mit Sitz und Stimme in der Stifterversammlung)

Die Organe der Bürgerstiftung

Organe der Bürgerstiftung sind der aus drei Personen gebildete Vorstand, der Stiftungsrat, bestehend aus sieben Personen (der gewählte Bürgermeister ist kraft Amts Mitglied) sowie die Stifterversammlung. Die Arbeit des Vorstandes, der Stiftungsrats und Näheres zur Stifterversammung regelt die Satzung. Mitglied der jährlich einmal tagenden Stifterversammlung kann werden, wer der Stiftung einmalig mindestens 50 Euro zugewendet hat. Die Stifterversammlung wählt die Mitglieder des Stiftungsrats und sie nimmt den Tätigkeits- und Rechenschaftsbericht sowie den Jahresabschluss zur Kenntnis.

Grundlage der Arbeit der Bürgerstiftung ist die vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigte Satzung vom 15. Juni 2011. Sie ist unter der Rubrik „Downloads“ als pdf-Datei herunterladbar. Gerne wird sie Interessenten zugesandt.
Die Stiftung ist gemeinnützig und erfüllt die Vorgaben seitens der Finanzbehörden.