Die Bürgerstiftung

Bürger helfen Bürgern

Bürgerschaftliches Engagement durch Bürgerstiftungen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Aus den Erträgen werden nachhaltig soziale, kulturelle oder andere gemeinnützige Anliegen gefördert. Da Bürgerstiftungen ihr Vermögen durch viele, auch kleinere Beträge aufbauen, bieten sie allen die Gelegenheit, Stifterin oder Stifter zu werden. Die Bürgerstiftung wurde mit Beschluss des Gemeinderats vom 9. Juni 2011 gegründet. Stiftungsvorstand und Stiftungsrat wurden am 26. September 2011 gewählt.

Die Bürgerstiftung Dettingen ist eine Gemeinschaftsstiftung, die große und kleine Beiträge für gemeinnützige Projekte sammelt. Das sich so aufbauende Stiftungskapital wird dauerhaft erhalten. Verwendet für den Stiftungszweck werden nur die Erträge aus dem Stiftungsvermögen.
Die Grundlage des Kapitalstocks bildet das Vermächtnis des ehemaligen Dettinger Bürgers Walter Ellwanger.

Wirken Sie mit!

Engagieren Sie sich! Neues zur Bürgerstiftung erfahren Sie auch über die örtliche und überörtliche Presse sowie über die Homepage der Gemeinde Dettingen an der Erms: www.dettingen-erms.de.

Unabhängige Stiftung

Die Bürgerstiftung Dettingen an der Erms ist eine unabhängige Einrichtung, also frei von wirtschaftlichen, politischen und sonstigen Einflüssen. Alle Mitglieder des Vorstands und des Stiftungsrats engagieren sich ehrenamtlich.

Gutes tun und Steuern sparen

Stiftungsbeiträge, Zustiftungen (Bar- oder Sachwerte wie Immobilien, Wertpapiere, Unternehmensanteile, etwa Aktien, oder auch Grundstücke) und Spenden dienen den Zwecken, die die Bürgerstiftung sich gesetzt hat. Aber wer stiftet oder spendet, hat auch einen wirtschaftlichen Vorteil davon: Im Rahmen des Einkommensteuerrechts sind Zuwendungen dieser Art als Sonderausgabe absetzbar. Da die Stiftung gemeinnützig ist, kann sie Ihnen für jede Form der finanziellen Unterstützung steuerlich nutzbare Zuwendungsbescheinigungen ausstellen. Nach § 10b Abs. 1 EStG können Sie in jedem Kalenderjahr entweder bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter spenden und diesen Betrag als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.
Zusätzlich können Zuwendungen in den Vermögensstock (so genannte Zustiftungen) bis zu 1.000.000 Euro, gegebenenfalls unter Verteilung auf bis zu zehn Jahre, steuermindernd geltend gemacht werden (§ 10b Abs. 1a EStG).

Zweck der Bürgerstiftung

Den Zweck der Bürgerstiftung beschreibt die Präambel der Satzung wie folgt: »Die Bürgerstiftung Dettingen an der Erms ist eine dem Gemeinwohl verpflichtete Stiftung. Sie will Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen eine Plattform bieten, um durch Stiften, Spenden oder ehrenamtliche Mitarbeit Mitverantwortung für eine zukunftsweisende Entwicklung der Gemeinde zu übernehmen.«
Weiter heißt es in der Satzung zu den Zielen …

  • Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.

  • Unterstützen von Einrichtungen, Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls solche Zwecke verfolgen.

  • Vergabe von Preisen, Beiträgen, Zuschüssen oder ähnlichen Zuwendungen – insbesondere zur Förderung von Kindern und Jugendlichen.

  • Gewährung von Soforthilfen an Bürgerinnen und Bürgern bei Unfällen, Bränden und sonstigen Unglücksfällen.

  • Unterstützung auch anderer Organisationen, die in gemeinnütziger Weise dem Stiftungszweck entsprechende Ziele verfolgen.

Hier können Sie sich die Satzung der Bürgerstiftung herunterladen.

Satzung der Bürgerstiftung Dettingen an der Erms (1,13 MB)
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