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Neuigkeiten von der Bürgerstiftung Dettingen an der Erms:

14.7.2022 |
Ermstal Hilft - Wilhelma
Tagesausflug für Geflüchtete
Gemeinsam mit "Ermstal Hilft e.V." konnten wir einen Tagesausflug für mehr als 50 geflüchtete Menschen in die Wilhelma organisieren. Wir übernahmen den Großteil der Organisation und die Finanzierung. …
6.7.2022 |
12. Stifterversammlung
12. Stifterversammlung der Dettinger Bürgerstiftung
Nach fristgerechter persönlicher Einladung und Bekanntmachung in Dettingen Aktuell, versammelten sich die Verantwortlichen und Zustifter der Bürgerstiftung Dettingen/Erms am Mittwoch den 29.06. im …
1.7.2022 |
T-Shirts für die "Zirkuskinder"
T-Shirts für "Zirkuskinder"
Fast 400 Kinder nahmen an der Zirkusprojektwoche der Schillerschule teil. Wir als Bürgerstiftung garantierten eine Anschubfinanzierung um das Projekt ins Rollen zu bekommen. Dank einem tollen …

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Warum eine Bürgerstiftung?

  • weil man etwas Dauerhaftes hinterlassen möchte und Stiftungsvermögen dauerhaft ungeschmälert erhalten bleibt

  • weil man an die Zukunft und die kommenden Generationen glaubt und diese mitgestalten möchte

  • weil die Kommune bei sinkenden Einnahmen und gleichzeitig steigenden Kosten zukünftig nicht mehr alle Erwartungen voll oder teilweise wird befriedigen können

  • weil aus den Erträgen nachhaltig soziale, kulturelle oder andere gemeinnützige Anliegen gefördert werden

  • weil die Bürgerstiftung ihr Vermögen durch viele, auch kleinere Beträge aufbaut und sie allen die Gelegenheit bietet, Stifterin oder Stifter zu werden.

  • weil man ein erfülltes Leben führt und etwas zurückgeben möchte

  • weil man Steuern spart, indem man Gutes tut

So unterstützen Sie

  • mit Spenden und Zustiftungen (Bar- oder Sachwerte wie Immobilien, Wertpapiere, Unternehmensanteile, etwa Aktien, oder auch Grundstücke) in beliebiger Höhe

  • durch einen regelmäßigen Förderbeitrag

  • durch Ihre Zustiftung ab 50 Euro (mit Sitz und Stimme in der Stifterversammlung)

Die Organe der Bürgerstiftung

Organe der Bürgerstiftung sind der aus drei Personen gebildete Vorstand, der Stiftungsrat, bestehend aus sieben Personen (der gewählte Bürgermeister ist kraft Amts Mitglied) sowie die Stifterversammlung. Die Arbeit des Vorstandes, der Stiftungsrats und Näheres zur Stifterversammung regelt die Satzung. Mitglied der jährlich einmal tagenden Stifterversammlung kann werden, wer der Stiftung einmalig mindestens 50 Euro zugewendet hat. Die Stifterversammlung wählt die Mitglieder des Stiftungsrats und sie nimmt den Tätigkeits- und Rechenschaftsbericht sowie den Jahresabschluss zur Kenntnis.

Grundlage der Arbeit der Bürgerstiftung ist die vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigte Satzung vom 15. Juni 2011. Sie ist unter der Rubrik „Downloads“ als pdf-Datei herunterladbar. Gerne wird sie Interessenten zugesandt.
Die Stiftung ist gemeinnützig und erfüllt die Vorgaben seitens der Finanzbehörden.