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Neuigkeiten von der Bürgerstiftung Dettingen an der Erms:
18.6.2023 |
Bürgerstiftung unterstützt Naturlehrpfad der Dettinger Naturfreunde
Im Rahmen des Jubiläumsjahres "100 Jahre NaturFreunde der Ortsgruppe Dettingen an der Erms“ wurde am Sonntag, den 18. Juni ein Naturlehrpfad eingeweiht. Dieser umfasst 17 Stationen auf 2,1km Länge. …
24.5.2023 |
13. Stifterversammlung 2023
Einmal jährlich werden die Stifter der Bürgerstiftung Dettingen an der Erms eingeladen, um vom Vorstand zu erfahren, was im vergangenen Jahr getan wurde und wie es um die Finanzen bestellt ist. So …
14.7.2022 |
Tagesausflug für Geflüchtete
Gemeinsam mit "Ermstal Hilft e.V." konnten wir einen Tagesausflug für mehr als 50 geflüchtete Menschen in die Wilhelma organisieren. Wir übernahmen den Großteil der Organisation und die Finanzierung. …
Warum eine Bürgerstiftung?
weil man etwas Dauerhaftes hinterlassen möchte und Stiftungsvermögen dauerhaft ungeschmälert erhalten bleibt
weil man an die Zukunft und die kommenden Generationen glaubt und diese mitgestalten möchte
weil die Kommune bei sinkenden Einnahmen und gleichzeitig steigenden Kosten zukünftig nicht mehr alle Erwartungen voll oder teilweise wird befriedigen können
weil aus den Erträgen nachhaltig soziale, kulturelle oder andere gemeinnützige Anliegen gefördert werden
weil die Bürgerstiftung ihr Vermögen durch viele, auch kleinere Beträge aufbaut und sie allen die Gelegenheit bietet, Stifterin oder Stifter zu werden.
weil man ein erfülltes Leben führt und etwas zurückgeben möchte
weil man Steuern spart, indem man Gutes tut
So unterstützen Sie
mit Spenden und Zustiftungen (Bar- oder Sachwerte wie Immobilien, Wertpapiere, Unternehmensanteile, etwa Aktien, oder auch Grundstücke) in beliebiger Höhe
durch einen regelmäßigen Förderbeitrag
durch Ihre Zustiftung ab 50 Euro (mit Sitz und Stimme in der Stifterversammlung)
Die Organe der Bürgerstiftung
Organe der Bürgerstiftung sind der aus drei Personen gebildete Vorstand, der Stiftungsrat, bestehend aus sieben Personen (der gewählte Bürgermeister ist kraft Amts Mitglied) sowie die Stifterversammlung. Die Arbeit des Vorstandes, der Stiftungsrats und Näheres zur Stifterversammung regelt die Satzung. Mitglied der jährlich einmal tagenden Stifterversammlung kann werden, wer der Stiftung einmalig mindestens 50 Euro zugewendet hat. Die Stifterversammlung wählt die Mitglieder des Stiftungsrats und sie nimmt den Tätigkeits- und Rechenschaftsbericht sowie den Jahresabschluss zur Kenntnis.
Grundlage der Arbeit der Bürgerstiftung ist die vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigte Satzung vom 15. Juni 2011. Sie ist unter der Rubrik „Downloads“ als pdf-Datei herunterladbar. Gerne wird sie Interessenten zugesandt.
Die Stiftung ist gemeinnützig und erfüllt die Vorgaben seitens der Finanzbehörden.